Corona-Info

Seit 2.November ist die Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8.BaylfSMV) in Kraft.

Für Musikvereine im Speziellen bedeutet dies, dass Proben und Auftritte bis mindestens 30. November 2020 eingestellt werden. Dies betrifft sowohl Gesamt- wie auch Registerproben und natürlich alle Auftritte und Konzerte.

Musikunterricht kann erteilt werden, wenn zwischen allen Beteiligten ein Mindestabstand von 1,5 m, bei Blasinstrumenten und Gesang ein Mindestabstand von 2 m gewahrt ist.

Weitere Informationen und aktuelle Handlungsempfehlungen für Musikvereine sind auf der Homepage des NBMB zu finden.